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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Gigerl & Kollmann Schweißtechnik OG
1. Allgemeines
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Lieferungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers haben nur dann
Gültigkeit, wenn sie mit diesen Geschäftsbedingungen nicht im Widerspruch stehen. Der Käufer erklärt sich spätestens beim Empfang unserer Ware
mit diesen Geschäftsbedingungen einverstanden, auch für sämtliche weitere Folgegeschäfte.
2. Angebote und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Wenn innerhalb von drei Werktagen nach Ausstellungsdatum der Auftragsbestätigung vom
Käufer kein schriftlicher Einwand vorliegt, gilt diese als voll inhaltlich angenommen. Sämtliche Verträge werden erst mit unserer Auftragsbestätigung
oder Warenlieferung gültig. Mündliche Zusatzvereinbarungen erlangen erst Gültigkeit, wenn diese firmenmäßig gezeichnet bestätigt werden. Diese
Geschäftsbedingungen kommen auch bei Geschäften mit Endverbrauchern zu tragen, soweit diese nicht im Widerspruch mit Bestimmungen des
Konsumentenschutzgesetzes stehen.
3. Preise
Unsere Preise verstehen sich netto exkl. UST in Euro und gelten ab Werk. Verpackungs- und Frachtkosten können zusätzlich anfallen. Sämtliche
Nebenkosten, sowie Abgaben, Gebühren, Steuern und Zölle gehen zu lasten des Käufers. Außerdem behalten wir uns vor, bei einem Bestellwert unter
€ 30,- einen Mindermengenzuschlag zu verrechnen. Bei Reparatur- und Serviceleistungen werden die vom Verkäufer als notwendig gesehenen
Leistungen erbracht und nach tatsächlichem Aufwand verrechnet. Dies gilt auch für Leistungen, deren Notwendigkeit erst im Zuge der Reparatur
auftreten. Dazu bedarf es keiner gesonderten Mitteilung an den Kunden.
4. Liefertermin, Teillieferung, Lieferungsverhinderung
Unsere Lieferterminangaben gelten als annähernd unverbindlich und werden von uns nach Möglichkeit eingehalten. Teillieferungen sind möglich.
Schadenersatzansprüche jeglicher Art können aufgrund unserer unverbindlichen Terminzusagen nicht begründet werden. Verzögerungen aufgrund
höherer Gewalt bei uns oder unseren Lieferanten berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit zu
verschieben, oder aber auch vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass daraus Ansprüche gegen uns geltend gemacht werden können.
5. Versand
Bei keiner anders getroffenen Vereinbarung, erfolgt der Versand auf Rechnung und Gefahr des Käufers ab Werk. Versandart und Versandweg werden
von uns gewählt. Bei Warenannahmeverweigerung seitens des Kunden hat dieser unbeschadet seiner Zahlungsverpflichtung sämtliche angefallene
Kosten (Transport, Lagerung, … ) zu tragen. Der Kaufpreis wird dennoch unverzüglich fällig. Von unserer Seite kann auch Schadenersatz wegen
Nichterfüllung verlangt werden. Unwesentliche Mängel berechtigen den Kunden nicht zur Annahmeverweigerung.
6. Zahlung
Lieferungen sind spätestens mit dem in der Rechnung angeführten Zahlungsziel fristgerecht zu begleichen. Unser Zahlungsziel ist, sofern nicht anders
schriftlich vereinbart, 8 Tage netto. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 2%, sowie Mahn- und Inkassospesen in Rechnung gestellt. Als
Zahlungstag gilt das Datum des Geldeinganges auf unserem Konto. Sämtliche Forderungen werden sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht
eingehalten werden. Wir behalten uns weiters vor, bei Zahlungsverzug Lieferungen nur gegen Vorauszahlung durchzuführen. Nach erfolgslosem
Verstreichen einer gesetzten Nachfrist können wir vom Vertrag zurücktreten oder wegen Nichterfüllung Schadenersatz verlangen.
7. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung der Ware bleibt diese in unserem Eigentum. Wenn der Zahlungsverzug beim Kunden trotz Mahnung und Setzung einer
einwöchigen Nachfrist anhält, sind wir berechtigt, die in unserem Eigentum stehenden Waren vom Kunden auf Rechnung und Gefahr des Kunden
wieder abzuholen. Erst nach vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrages, sowie zusätzlich angefallener Kosten ( Transport, Mahnspesen, … ) wird
die Ware dem Kunden wieder ausgehändigt.
8. Gewährleistung
Gelieferte Ware muss unverzüglich nach Warenerhalt geprüft werden. Offene Mängel sind unverzüglich schriftlich und eingeschrieben zu rügen. Bei
sämtlichen Gewährleistungsangelegenheiten gelten die Bedingungen unserer entsprechenden Vorlieferanten.
9. Materialrückgabe
Diese sind nur innerhalb von sieben Werktagen und nach ausdrücklicher vorheriger Zustimmung seitens des Verkäufers möglich und erfolgen auf
Kosten des Rücksenders. Die Ware muss originalverpackt und unbenützt sein. Eine 10%ige Manipulationsgebühr bei Geräten und Maschinen, sowie
eine 20%ige Manipulationsgebühr bei Kleinteilen wird in Rechnung gestellt. Es besteht kein Rückgaberecht bei Sonderanfertigungen und
Nichtlagerware.
10. Vertragsrücktritt
Sollte der Käufer ohne Fehlverhalten des Verkäufers vom Vertrag zurücktreten, kommen folgende Stornogebühren zum Tragen: 25% bei Lagerware
und 5 % bei sämtlicher weiterer Ware. Bei Sonderbestellungen und Sonderanfertigungen ist ein Vertragsrückritt nicht nicht möglich.
11. Schutzrechte
Sämtliche technische Unterlagen, sowie Muster, Kataloge, Prospekte u.a. bleiben stets geistiges Eigentum unseres Unternehmens.
12. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist unser Firmensitz. Ausschließlicher Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist das für unseren Firmensitz
zuständige Gericht. Wir sind allerdings dazu berechtigt, den Käufer an jedem anderen begründeten Gerichtsstand zu verklagen. Es gilt österreichisches
Recht, nicht jedoch die Bestimmungen des UN_Kaufrechts BGBI 96/1988.
13. Schlussbestimmung
Sollte es zu Änderungen oder etwaigen Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen kommen, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand: April 2021